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VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30157 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07
Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu …
Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30157
Selbst wenn jedoch der Kläger türkischer Staatsangehöriger sein sollte und die Verweigerung der Passausstellung zu Unrecht geschehen sein sollte, gilt insoweit das asylrechtliche Subsidiaritätsprinzip (vgl. BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 9).Nur wenn diese Staaten keinen Schutz gewähren, kommt nach dem Prinzip der Subsidiarität des internationalen Schutzes eine Flüchtlingsanerkennung in Betracht (BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 9).
Der Gesetzgeber geht erkennbar davon aus, dass die Feststellung des Bundesamts sich in erster Linie auf den Herkunftsstaat des Asylbewerbers beziehen soll, im Hinblick auf den politische Verfolgung geltend gemacht wird und der sich bei Erfolglosigkeit dieses Begehrens vorrangig als Zielstaat für eine Abschiebung anbietet (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 10 ff.).
Insbesondere würde sich in einem derartigen Fall der aufenthaltsrechtliche Status wegen der Regelung nach § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nicht verbessern (vgl. BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 13).
- VG Hamburg, 26.03.2019 - 2 AE 767/19
Verfolgungsgefahr durch türkische Behörden ist für einen mutmaßlichen …
Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30157
Auch insoweit ist es seitdem weder zu Auslieferungen noch zu Entführungen gekommen, so dass insoweit nicht ersichtlich ist, dass Anhängern der Gülen-Bewegung oder ihren Kindern dies mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. unten; a.A. VG Hamburg, B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 17 ff.).Ausweislich der Auskunftslage besteht in Albanien auch nicht die Gefahr einer Entführung und Verschleppung in die Türkei oder des Verschwindenlassens (Auswärtiges Amt vom 13.11.2018; a.A. VG Hamburg, B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 17 ff.).
Aus dem Umstand, dass Entführungen in anderen Ländern weltweit stattfanden, kann nicht geschlossen werden, dass Entführungen auch in Albanien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (a.A. VG Hamburg B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 17 ff.).
Dem steht auch nicht entgegen, dass Albaniens Staatsführung enge Beziehungen zur Türkei pflegt, die Türkei in Albanien wirtschaftlich investiert und angeblich die Auslieferung von 450 Personen verlangt (vgl. hierzu VG Hamburg B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 19).
- VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285
Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene …
Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30157
Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197). - VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153
Keine Gefahr der Auslieferung, Entführung oder Verschleppung eines …
Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30157
Sein am ... 1988 in der Türkei geborener Vater ist ausweislich seiner vorgelegten Reisepässe türkischer und albanischer Staatsangehöriger (Parallelverfahren Au 6 K 19.30153; hierzu BAMF-Akte Bl. 78 ff., 91 ff.). - VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404
Albanien als sonstiger sicherer Drittstaat
Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30157
Seine am ... 1990 geborene Mutter ist türkische Staatsangehörige (Parallelverfahren Au 6 K 19.30404; hierzu BAMF-Akte Bl. 128 ff.).
- VG Ansbach, 15.12.2023 - AN 17 S 23.31653
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag (Benin)
Liegen mehrere Staatsangehörigkeiten oder mehrere Herkunftsländer bzw. Staaten regelmäßigen Aufenthalts vor, sind Abschiebungsverbote grundsätzlich im Hinblick auf alle diese Staaten zu prüfen, außer eine Rückführung in einen dieser Staaten kommt nicht ernsthaft in Betracht (BVerwG, U.v.2.8.2007 - 10 C 12/07 u.a. - juris Rn. 13, VG Augsburg, U.v. 3.4.2019 - Au 6 K 19.30157 - juris Rn. 38).Ist die Abschiebung ausdrücklich (auch) in ein bestimmtes Land angedroht, ist mit einer Abschiebung dorthin in jedem Fall zu rechnen und in Bezug auf dieses Land das Vorliegen von Abschiebungsverboten zu prüfen (VG Cottbus, U.v. 1.3.2019 - 6 K 272/17.A - juris; VG Augsburg, U.v. 3.4.2019 - Au 6 K 19.30157 - juris Rn. 38).
- VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153
Keine Gefahr der Auslieferung, Entführung oder Verschleppung eines …
Er reiste am 11. April 2018 zusammen mit seiner am ... 1990 geborenen Ehefrau, einer türkischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30404; BAMF-Akte Bl. 128 ff.), und seinem am ... 2017 geborenen Sohn, einem albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30157; hierzu BAMF-Akte Bl. 26 ff.), auf dem Luftweg in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl. - VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404
Albanien als sonstiger sicherer Drittstaat
Sie reiste am 11. April 2018 zusammen mit ihrem am ... 1988 geborenen Ehemann, einem ausweislich seiner vorgelegten Reisepässe sowohl türkischen als auch albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30153; BAMF-Akte Bl. 78 ff., 91 ff.), und ihrem am 20. Januar 2017 geborenen Sohn, einem albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30157; hierzu BAMF-Akte Bl. 26 ff.), auf dem Luftweg in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl. - VG München, 10.08.2020 - M 2 S 20.32217
Erfolgloser Eilantrag gegen die Androhung der Abschiebung nach Albanien
Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG liegen unter Berücksichtigung der allgemeinen Situation in Albanien (vgl. etwa VG Augsburg, U.v. 3.4.2019 - Au 6 K 19.30157 - juris Rn. 36) und unter Berücksichtigung der individuellen Umstände der Antragstellerin ebenfalls offensichtlich nicht vor.